Overlooking the Hong Kong skyline and Victoria Harbour

Published in Hong Kong News on 09.01.2018

Hong Kong News: Update zur neuen Gewinnsteuer für Hong Konger Unternehmen

Das bereits im Oktober erwähnte, zweistufige Steuersystem wurde nun am 29. Dezember 2017 bekanntgegeben und wird voraussichtlich ab dem 10. Januar 2018 im Hong Konger Parlament zur Lesung eingebracht. Einmal verabschiedet, wird das neue Steuersystem bereits für das kommende Geschäftsjahr 2018/19 gelten.

Folgende Richtlinien sollen die steuerlichen Gesetzesänderungen enthalten:

  • Die ersten 2 Millionen HK$ der zu versteuernden Gewinne eines Unternehmens unterliegen einer reduzierten Steuerrate von 8,25%, die verbleibende Summe einer Rate von 16,5%.
  • Handelt es sich um eine Personengesellschaft nach britischem Recht, werden die ersten 2 Millionen HK$ der zu versteuernden Gewinne sogar nur mit 7% besteuert, der restliche Teil mit 15% Gewinnsteuer.
  • Dabei gelten die genannten Steuererleichterungen unabhängig der jeweiligen Größe des betroffenen Unternehmens.

Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch Regelungen vor, die verhinden sollen, dass große Unternehmen und Konzerne ihre Gewinne auf einzelne Geschäftsbereiche aufsplitten können, um somit noch weitere Steuererleichterungen zu erzielen. Innerhalb „verbundener Geschäftsbereiche“ kann sich dementsprechend nur für einen der Bereiche entschieden werden, welcher dann der begünstigenden, alljährlichen Regelung unterliegt. Diese Entscheidung muss immer für das kommende Geschäftsjahr getroffen werden und ist somit innerhalb des laufenden Geschäftsjahres unwiderruflich.

Ein Geschäftsbereich ist immer dann mit einem anderem verbunden, wenn einer von ihnen die Kontrolle über den jeweils anderen hat, oder diese über einen dritten Geschäftsbereich kontrolliert werden. „Kontrolle“ ist in diesem Falle als eine direkte oder indirekte Mindestbeteiligung von 50% (Stimmrecht oder Anspruch auf Kapital) definiert. Einzelunternehmen, welche von der gleichen natürlichen Person geführt werden, unterliegen ebenfalls der genannten Regelung.