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Published in Hong Kong News on 13.12.2014

Hong Kong News: Hong Kong unterzeichnet die neuen OECD Global Tax Standards

Die Regierung von Hong Kong kündigte vor kurzem an, dass sie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei deren weltweiten neuen Maßstäben für den automatischen Informationsaustausch zum Zwecke der Verbesserung der Steuertransparenz und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung unterstützen wird.

Zu Beginn des Jahres 2014 veröffentlichte die OECD einen allgemeinen Reporting Standard für den automatischen Austausch von Kontoinformationen in Steuersachen. Dieser neue Standard fordert Regierungen auf, detaillierte Kontoinformationen von ihren Finanzinstituten einzufordern und diese mit den Ländern des Wohnsitzes der Kontoinhaber auf Jahresbasis automatisch auszutauschen.

Hong Kongs Finanzminister, Professor KC Chan, erklärte, dass "es für Hong Kong entscheidend ist, die neuesten globalen Standards für Steuertransparenz anzunehmen, um unsere internationale Reputation und Wettbewerbsfähigkeit als internationales Finanz- und Geschäftszentrum zu erhalten."

Die Regierung erklärte auch, dass sie die neuen Standards auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bei allen Partnern implementieren, die ebenfalls in der Lage sind, die Anforderungen zu erfüllen.

Ebenfalls im September veröffentlichte die OECD ihre ersten Empfehlungen für den Umgang mit den Problemen der Basis Erosion und Gewinnverlagerung (BEPS).

Laut OECD-Generalsekretär Angel Gurría, "haben die G-20 die BEPS als ernste Gefahr für Steuereinnahmen, Souveränität und gerechte Steuersysteme weltweit identifiziert." Die neuen Empfehlungen sind die ersten Schritte zur Behebung dieses komplexen Problems.

Die OECD hat sieben "lieferbare Ergebnisse" vorgestellt (und hofft, diese bis zum 15 Dezember 2015 abgeschlossen zu haben), die folgende Ziele haben:

  • Sicherstellung der Kohärenz der Unternehmensbesteuerung auf internationaler Ebene durch neue Modellsteuern und vertraglichen Bestimmungen um Hybrid-Mismatch Vorkehrungen zu neutralisieren (Aktion 2);
  • Neuausrichtung der Besteuerung und relevanten Substanz, um die gewünschten Vorteile der internationalen Standards wiederherzustellen und den Missbrauch von Steuerabkommen (Aktion 6) zu verhindern;
  • Sicherstellung, dass die Verrechnungspreisergebnisse im Einklang mit der jeweiligen Wertschöpfung stehen. Dies soll maßgeblich durch Maßnahmen zu Verrechnungspreisfragen im wichtigen Bereich der immateriellen Vermögenswerte geschehen (Maßnahme 8);
  • Verbesserung der Transparenz für die Steuerverwaltungen und die Erhöhung von Sicherheit und Vorhersehbarkeit für die Steuerzahler durch verbesserte Verrechnungspreisdokumentation und eine Schablone für Land-für-Land Berichterstattung (Maßnahme 13);
  • Adressierung der Steuerherausforderungen der digitalen Wirtschaft (Aktion 1);
  • Erleichterung einer raschen Umsetzung der BEPS Aktionen durch die Entwicklung eines multilateralen Instruments um bilaterale Steuerabkommen zu ändern (Aktion 15); und
  • Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken (Aktion 5).

Die OECD hofft, "die Maßnahmen die Kohärenz der Körperschaftsteuersysteme in einem grenzüberschreitenden Umfeld sicherstellen, Substanzanforderungen im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen und Verrechnungspreise einführen sowie Transparenz, Sicherheit und Berechenbarkeit gewährleisten."