Published in Hong Kong News on 06.05.2015
Hong Kong News: 2. Runde der Verhandlungen für ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland beendet
Deutschland und Hong Kong haben ihre 2. Runde von Verhandlungen für ein Doppelbesteuerungsabkommen am 6. März 2015 abgeschlossen. Im Juni 2014 wurden erstmals Verhandlungen zwischen Deutschland und Hong Kong über den Abschluss eines umfassenden Doppelbesteuerungsabkommens aufgenommen. Der Abschluss eines Solchen bietet Vorteile für beide Seiten.
Deutschland und Hong Kong haben ihre 2. Runde von Verhandlungen für ein Doppelbesteuerungsabkommen am 6. März 2015 abgeschlossen. Basis der Verhandlungen ist auf deutscher Seite die "Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen" vom August 2013. Dieses Abkommensmuster beruht in weiten Bereichen auf dem OECD-Musterdoppelbesteuerungsabkommen aus 2010. Das letztendliche Verhandlungsergebnis ist allerdings abhängig von den konkreten Verhältnissen und Interessen der Verhandlungspartner.
Die meisten Länder in Europa haben bereits ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Hong Kong.
Zwischen Deutschland und Hong Kong existiert ein solches bislang nicht; das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China abgeschlossene DBA aus dem Jahr 1985 ist auf die Sonderverwaltungszone Hong Kong nicht anwendbar.
Zwischen Deutschland und Hong Kong finden derzeit lediglich 2 Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrt- bzw. Luftfahrtunternehmen Anwendung; nicht jedoch auf Unternehmen oder Privatpersonen.
Die zweite und möglicherweise letzte Verhandlungsrunde wurde im März in Hong Kong abgeschlossen und eine Übereinkunft für ein mögliches DBA scheint näher als je zuvor (die letzte Runde muss allerdings noch ratifiziert werden).
Das geplante DBA zielt darauf ab sowohl eine Nichtbesteuerung, als auch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Umfassende DBA‘s haben auch den Vorteil, dass wechselseitig die Quellensteuersätze reduziert werden, um Investitionen, Handel und den Austausch von Personen und Technologie zu fördern.
Vorteile eines DBA zwischen beiden Ländern:
- Die Sicherheit nicht doppelt besteuert zu werden soll Deutsche nach Hong Kong ziehen, um hier zu arbeiten.
- Deutschland schliesst zu den europäischen Nachbarn auf, die bereits über ein DBA mit Hong Kong verfügen und stärkt dadurch weiterhin seine internationale Wettbewerbsfähigkeit.
- Hong Kong, das noch in einzelnen Ländern als Steueroase gebrandmarkt wird, fügt einen weiteren wichtigen Partner in die Liste derjenigen Länder hinzu, mit denen in Steuerfragen kooperiert wird.
- Im Falle eines umfassenden DBA würden deutsche Unternehmen von einer Reduktion der Quellensteuer profitieren.
Der Abschluss der zweiten Verhandlungsrunde ist ein positives Zeichen, dass es zwischen beiden Ländern bei den Verhandlungen weiter voran geht. Auch wenn die Umsetzung und ein Inkraftteten noch eine Weile dauern könnten, sollte man positiv bleiben, dass ein gemeinsames DBA kommen wird und deutsche Unternehmen dadurch sowohl auf der Suche nach Investitionsmöglichkeiten in Hong Kong als auch dem Rest Asiens weiter profitieren werden.