Overlooking the Hong Kong skyline and Victoria Harbour

Published on 22.01.2015

Firmengründungen Hong Kong

Hong Kong stellt DAS TOR nach China und Asien dar. Sowohl die geographische Lage, als auch die wirtschaltliche Bedeutung Hong Kongs bieten eine sichere Basis um ein Geschäft in Asien aufzubauen.

Hong Kong ist ebenso wie China in die WTO eingebunden und ein Mitglied der Asiatisch-Pazifische Wirtschaftskooperation (APEC). Seit 2003 besteht zwischen China und Hong Kong das „Closer Economic Partnership Arrangement“ (CEPA), das Unternehmern aus Hong Kong einen bevorzugten Zutritt zum chinesischen Markt einräumt. Ebenfalls laufen aktuell die Verhandlungen zwischen der ASEAN Gruppe und Hong Kong über den Abschluss eines Freihandelsabkommens, welches die Zollbarrieren beseitigen soll. Für Handelsfirmen hat Hong Kong nach wie vor eine herausragende Bedeutung; sowohl im Hinblick auf die Erschließung von Absatzmärkten vor Ort, als auch um bereits bestehende Geschäftskontakte zu intensivieren und den Warentransport in den östlichen Teil der Welt zu vereinfachen. Das Tor nach Asien öffnet sich am leichtesten über eine Firmengründung in Hong Kong.

1. Vorraussetzungen einer Firmengründung in Hong Kong

Grundlegend sind die personellen Voraussetzungen einer Firmengründung vor Ort im internationalen Vergleich liberal gestaltet. Möchte man in Hong Kong eine Firma gründen, ist es notwendig, mindestens einen Direktor in Form einer natürlichen Person zu ernennen. Darüber hinaus kann eine Vielzahl von Direktoren, auch juristische Personen, ernannt werden. Jede natürliche Person die als Direktor für die Firma eingetragen wird, muss unabhängig von der Nationalität, mindestens 18 Jahre alt sein und darf weder insolvent noch wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Direktoren können, müssen aber nicht gleichzeitg Anteilseigner (Shareholder/Member) der Firma sein. Eine ortsansässige private Limited (Ltd.), ähnlich einer GmbH in Deutschland, muss mindestens einen Anteilseigner und kann maximal 50 Anteilseignern haben. Auch hier gelten die oben bereits angesprochenen gesetzlichen Vorgaben für eine natürliche Person:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Keine Bedingungen bzgl der Nationalität

Optional besteht die Möglichkeit, auch eine Firma als Anteilseigner bei der Gründung eintragen zu lassen. Ferner muss angemerkt werden, dass es keine Rolle spielt ob 100% der Anteile in lokaler oder ausländischer Hand liegen.

Gründet man eine Ltd. in Hong Kong, ist es außerdem Pflicht, einen sogenannten „Company Secretary“ (Firmensekretär) zu ernennen. Hierbei kann es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handeln. Eine natürliche Person muss hierzu in Hong Kong ihren Wohnsitz haben, eine Körperschaft muss entweder eine registrierte Niederlassung oder ihren Hauptsitz in Hong Kong haben Sollte es nur einen einzelnen Direktor und Anteilseigner in Personalunion geben, darf dieser nicht als Company Secretary fungieren.

2. Kapital und Haftung der Ltd.

Bei der Gründung einer Ltd. ist das Stammkapital festzulegen. Es muss mindestens 1 Hong Kong Dollar eingetragen werden, in der Regel beläuft sich die Summe jedoch auf 10.000 HK$. Das Stammkapital muss nach der Firmengründung nicht wie in Deutschland eingezahlt werden, der Anteilseigner haftet allerdings in Höhe des eingetragenen Stammkapitals unmittelbar, also mit mindestens einem HK$. Weiter ist anzumerken, dass das Kapital einer Firma nicht an den Hong Kong Dollar gebunden ist, das Stammkapital kann in jeder beliebigen internationalen Waehrung festgelegt werden.

3. Registrierte Adresse

Um in Hong Kong eine Firma zu gründen muss eine gültige lokale Adresse als Firmenadresse angegeben werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass es sich um eine „physische” Adresse handeln muss, lediglich eine “PO Box“ (Briefkastenfirma) ist nicht zulässig.

4. Steuern

Im Vergleich zu anderen internationalen Steuersystemen glänzt das Steuersystem in Hong Kong geradezu durch seine Einfachheit. Diese zeigt sich vor allem in drei wesentlichen Punkten.

Zum einen unterliegt eine Ltd. in Hong Kong einer Körperschaftssteuer in pauschalisierter Form. Dies bedeutet, dass auf alle besteuerungspflichtigen Gewinne eine Körperschaftssteuer in Höhe von 16.5% erhoben wird.

Zum anderen verfügt Hong Kong über ein „geographieabhängiges Körperschaftssteuersystem“. Das heißt, dass nur eine Steuer auf Gewinne anfällt, die durch Geschäftstätigkeiten in Hong Kong entstehen. Eine Besteuerung von Gewinnen, die nicht in Hong Kong erwirtschaftet werden, fällt nicht an.

Drittens hat Hong Kong keine der folgenden Steuerarten:

  • Kapitalertragssteuer
  • Quellensteuer für Dividenden
  • Warenumsatzsteuer
  • Mehrwertsteuer

Abschließend lässt sich sagen, dass es ca. 10 Werktage dauert um die Zustimmung des Handelsregisters für die Gründung eines Unternehmens in Hong Kong sowie für die Erteilung des Geschäftslizenz des „Inland Revenue Department” zu erhalten. Weitere fünf Werktage sollten für die Eröffnung und Aktivierung des Geschäftskontos hinzugerechnet werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!