Overlooking the Hong Kong skyline and Victoria Harbour

Published on 15.04.2015

Aktuelle Änderungen beim „Rentenpensionsfond“ (Mandatory Provident Fund (MPF)) in Hong Kong

Im Januar 2015 hat das „Parlament“ von Hong Kong die aktuellen Anpassungen im Hinblick auf den staatlichen Rentenvorsorgefonds (MPF) beschlossen.

Im Januar 2015 hat das „Parlament“ von Hong Kong die aktuellen Anpassungen im Hinblick auf den staatlichen Rentenvorsorgefonds (MPF) beschlossen.

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Beschlossen wurden unter anderem vier grundlegende Änderungen.

1. Zusätzliche Möglichkeit, frühzeitig auf seine Einlagen zuzugreifen

Bisher gab es fünf Gründe, seine Einlagen aus dem Fonds entnehmen zu können. Diese fünf Gründe sind:

  1. Frühverrentung,
  2. das dauerhafte Verlassen Hong Kongs als Lebensmittelpunkt,
  3. vollständige Arbeitsunfähigkeit,
  4. ein Konto mit niedriger Einlage (weniger als 5.000 HK$) oder
  5. der Tod des Arbeitnehmers.

Als neuer Entnahmegrund wurde „Terminal Illness“, also unheilbare Krankheiten, hinzugefügt.

Eine unheilbare Krankheit im Sinne der Neuordnung ist eine Krankheit, welche das Leben eines Arbeitnehmers unmittelbar bedroht, und dessen Lebenserwartung deshalb weniger als 12 Monaten beträgt. Gleichzeitig darf der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter von 65 Jahren noch nicht erreicht oder überschritten haben.

Das Geld soll dazu dienen, dem Arbeitnehmer eine bessere medizinische Versorgung zu gewährleisten und so seine Lebenserwartung zu erhöhen. Allerdings unterliegt die Verwendung der abgezogenen Einlagen einer medizinischen Beweispflicht. Das heisst, dass der Arbeitnehmer die Behandlung und die entstandenen Behandlungskosten durch einen Arzt oder einen Facharzt für chinesische Medizin, die in Hong Kong registriert sein müssen, nachweisen muss.

2. Die Möglichkeit die Einlagen schrittweise abzuziehen

Bisher war es Arbeitnehmern nach Ihrer Verrentung nur möglich, eine Gesamtauszahlung der Einlagen ohne anfallende Gebühren zu tätigen. Die Änderung ermöglicht es jetzt, bis zu viermal jährlich eine schrittweise Entnahme der Einlagen, ohne anfallende Verwaltungsgebühren, vorzunehmen.

3. Vereinfachte Nachweisbarkeit der Teilnahme am MPF

Um den bürokratischen Prozess des Mitgleidschaftsnachweises oder die rechtliche Nachweisbarkeit der Mitgliedschaft zu vereinfachen, hat die zuständige Rentenbehörde neue Vorkehrungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen.

Die Änderungen umfassen drei Unterpunkte:

  • Anstelle des bisher ausgestellten Teilnahmenachweises (Participation Certificate) für neue Angestellte oder Selbstständige Arbeitnehmer wird bei der Registrieurng nur noch eine „Notice of Acceptance“ ausgestellt.
  • Arbeitnehmer müssen ihren Teilnahmenachweis nicht mehr an einem prominten Ort in ihrem Büro aufbewahren.
  • Neu angestellte Arbeitnehmer bekommen ihre Teilnahmebestätigung, anstelle ihres Mitgliegschaftsnachweises, von den Verwaltern des Vorsorgefonds ausgestellt

4. Klarstellung der Zahlungs- und Meldefristen

Die vierte und letzte Änderung befasst sich mit der Festlegung der Zahlungs- und Meldefristen.

Die Meldefrist ist definiert durch eine 60-Tage Regelung beginnend mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den angestellten Arbeitnehmer innerhalb einer 60-tägigen Frist bei der Rentenbehörde melden muss. Diese Frist wird verlängert, sofern der 60. Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist oder, sofern es sich um einen Wochentag handelt, eine Taifun oder Unwetter Warnung vorliegt. Sollte das doch der Fall sein, so verlängert sich die Frist auf den ersten Werktag ohne solch eine Konstitution.

 

Die Beitragsfrist in neuer Form richtet sich nach der Meldefrist für neue Mitarbeiter. Stichtag für die Beiträge ist hierbei der 10. des Monats nach dem Monat der Anmeldung des neuen Mitarbeiters. Es gelten die gleichen Ausschlusskriterien wie für den Tag der Meldefrist.

Geplante zukünftige Erweiterungen des VorsorgefondsEinführung einer standardisierten Anlagestrategie für alle Beitragszahler

Nach einer dreimonatigen, öffentlichen Befragung der Mitglieder durch die zuständige Behörde, sind die zuständigen Stellen zu dem Schluss gekommen, dass es gewünscht ist, langfristige Standardvereinbarungen bezüglich der Anlagestrategie des Fonds zu treffen. Es soll sich hierbei um ein Modell mit einem sog. „core fund“ mit niedrigen Verwaltungskosten und konservativem Anlageverhalten handeln, sodass die langfristigen Renditeziele der Beitragszahler erreicht werden können. Die Regierung der Sonderverwaltungszone ist dazu angehalten worden, entsprechende Vorschläge für ein Gesetz im laufenden Jahr einzureichen und zu beschliessen, damit die neue Anlagestrategie im Jahr 2016 in Kraft treten kann.

Die Einführung einer automatischen Norm zur Anpassung der minimalen und maximalen Einkommenslevels

Die öffentliche Befragung der Beitragszahler zur Abschaffung der bisher gültigen, diskret durchgeführten, Anpassungsordnung für die erfassten und relevanten Minimal- und Maximaleinkommen hat ergeben, dass das System anpassungsbedürftig ist. Momentan (Stand 03.2015) finden zu dieser Thematik weiterführende Gespräche statt. Ein Überblick über die gewünschten und geplanten Änderungen ist der nachfolgend stehenden Tabelle zu entnehmen.

Das Ziel dieser automatisierten Erfassung und Anpassung ist es, sich den stetig wandelnden Einkommensstrukturen Hong Kongs anzupassen. Es ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eminent wichtig, dass sie konsequent die möglichen Änderungen durch die Rentenbehörde verfolgen um Anpassungen direkt umsetzen zu können.

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