Veröffentlicht in China News am 06.11.2020
Neue Regelungen für die Einreise nach China
Am 30. Oktober veröffentlichten mehrere chinesische Botschaften in ganz Europa neue VISA-Anforderungen für Ausländer und chinesische Staatsbürger, die nach China zurückkehren möchten.
Ab dem 6. November müssen Reisende, von einer chinesischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat, eine beglaubigte Gesundheitserklärung und einen grünen Gesundheit QR Code beantragen, um nach China einreisen zu können. Für diese Unterlagenmüssen per E-Mail vier Dokumente eingereicht werden; je ein negatives Ergebnis eines Nukleinsäure-und eines IgM-Antikörpertests. Darüber hinaus wird eine Kopie der Hauptseite des Reisepasses (>6 Monate Gültigkeit) und die selbst angefertigten Gesundheitserklärung benötigt.
Die Proben für die beiden Tests dürfen nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding in das Flugzeug entnommen worden sein. Selbst die bisher anerkannten Ergebnisse der Testzentren an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg müssen ab 6.11.2020 zusätzlich von einer chinesischen Vertretung verifiziert werden. Es ist sehr empfehlenswert Direktflüge zu buchen, da bei jeder Zwischenlandung mit einem Transitflug der Corona-Test-Vorgang wiederholt werden muss. Egal ob man die Transit Zone des Flughafens verlässt oder nicht.
Neben den medizinischen Unterlagen müssen weiterhin Nachweise dafür erbracht werden, dass wirtschaftliche, wissenschaftliche oder familiäre Gründe bestehen nach China einzureisen. Bei letzterem Anlass müssten sich enge Verwandte in China (Eltern, Ehepartner, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), in einem kritischen medizinischen Zustand befindeen oder pflegebedürftig sein.
Um einer Strandung, bei einem Flug mit Zwischenstopp zu entgehen wird empfohlen, in diesem Fall für das Transitland ebenfalls ein Visum zu beantragen, falls die benötigten negativen Testergebnisse nicht rechtzeitig ausgestellt werden. Die visafreien Transitregelungen (24-/ 72-/144-Stunden visafreier Transit) für Zwischenlandungen in China sind darüber hinaus derzeit ausgesetzt.
Bewertungen:
Die Europäische Handelskammer positioniert sich zu den Änderungen wie folgt.
Sie erkennt an, dass diese Änderungen vorgenommen wurden, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit in China zu verbessern. Nachdem China die Pandemie nach der anfänglichen Abriegelung Anfang des Jahres 2020 erfolgreich bewältigt hat, konnte sich die Wirtschaft relativ schnell erholen.
Zwar lassen die Änderungen es theoretisch zu nach China einzureisen, de facto bedeuten die umfangreichen Auflagen jedoch für die meisten, nicht weniger als eine geschlossene Grenze.
Die Handelskammer merkt darüber hinaus an, dass der COVID-19-Nukleinsäuretest in vielen Ländern nicht innerhalb der erforderlichen 48 Stunden durchgeführt und vom chinesischen diplomatischen Personal anerkannt werden kann. Kürzlich nach China zurückgekehrte Personen haben berichtet, dass sie zunächst in eine Region fliegen mussten, in der die Testdurchführung für die chinesischen Behörden schnell genug verlief, bevor sie eine Genehmigung in letzter Minute vor dem Einsteigen erhalten konnten. Solche zusätzlichen Reisen erhöhen nur die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Verbreitung des Virus und sind nicht zielführend.
Die E-Mail-Adressen zum Einreichen der VISA-Unterlagen lauten:
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chinesische Botschaft in Deutschland (test_deu@outlook.com) zuständig für die Länder: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
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chinesische Konsulat in Hamburg (hhchgk.test@gmail.com) zuständig für die Länder: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
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chinesische Konsulat in München (konsular.muc@gmail.com) zuständig für den Freistaat Bayern
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chinesische Konsulat Frankfurt (frankfurt_test@outlook.com) zuständig für die Länder Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen
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chinesische Konsulat Düsseldorf (test_dus@outlook.com) für Nordrhein-Westfalen