The Bhumibol Bridge in Thailand by night, also known as the Industrial Ring Road Bridge.

Firmengründung in Thailand

Thailand hat sich seit vielen Jahren zu einem sehr erfolgreichen Schwellenland entwickelt und ist aktiv in den Welthandel integriert. Viele Investoren sehen in dem marktwirtschaftlich-liberal orientierten Land gute Chancen für lukrative Geschäfte. Thailand gehört zu den wichtigsten Reisproduzenten weltweit und ist die Nummer eins unter den Reisexporteuren. Die wichtigsten Wirtschaftszweige im industriellen Bereich sind die Herstellung von Kraftfahrzeugen und deren Einzelteile, die Textilindustrie und der Dienstleistungssektor. Insgesamt werden in diesen Sektoren ca. 88% des gesamten Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet.

Thailand gehört mit zu den Gründungsstaaten der ASEAN-Freihandelszone, die sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, Zollbarrieren abzubauen und die Attraktivität für ausländische Investoren zu steigern. Weiterhin ist Thailand Mitglied der World Trade Organisation (WTO).

Seit 1932 ist Thailand eine konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt ist der König, Regierungschef ist der Premierminister. Der Staat fördert bestimmte Branchen durch gezielte finanzielle Unterstützung. Diese Förderung sowie die attraktiven Lohnkosten können einen besonderen Anreiz für die Gründung eines Unternehmens in Thailand bilden. Auf der anderen Seite muss man in vielen Fällen aber auch mit hohen Verwaltungsgebühren und hohem Kapitaleinsatz rechnen - je nach Art des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter.

Am häufigsten wird eine Limited Company (ähnlich einer GmbH) als Rechtsform für eine Unternehmensgründung in Thailand gewählt. Dabei hat man die Möglichkeit eine Non Thai oder eine Thai Company zu gründen. Eine private limited Non Thai Company muss aus mindestens drei Anteilseignern bestehen (public limited companies aus mindestens 15 Anteilseignern mit mindestens 50% Thai Resident Anteilseignern). Investitionen in einige Branchen (u.a. Landverkäufe) unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt der Regierung und können nur von einer Thai Company getätigt werden. Dabei wird die Mehrheit der Gesellschaftsanteile von lokalen Partnern gehalten.

VoraussetzungenThai CompanyNon Thai Company
Das Unternehmen braucht mindestens drei Gesellschafter JA JA
Einer der Gesellschafter muss ein Thai sein JA NEIN
Ausreichend Kapitaleinlage erforderlich (je nach Spezifikation) JA JA
Mehrheit der Gesellschaftsanteile müssen von einem Thai gehalten werden JA NEIN
Alle Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis JA JA

 

Als weitere Rechtsformen in Thailand können sich Investoren unter anderem für eine begrenzte Thai Partnerschaft oder ein Thai Representative Office entscheiden. Für weitere Informationen über diese Rechtsformen können Sie uns jederzeit kontaktieren.