Overlooking the Hong Kong skyline and Victoria Harbour

Veröffentlicht in Hong Kong News am 10.12.2020

Die Rentenversicherung Hongkongs, der „Mandatory Provident Fund (MPF)“ wird 20 Jahre alt

Als in den 1990er Jahren durch die immer älter werdenden Menschen, eine sinkende Geburtenrate und dem Zerfall der Großfamilien in Kernfamilien die finanzielle Absicherung im Alter ein immer größeres Problem wurde, plante die Britische Regierung ab 1993 eine verpflichtende Rentenversicherung.

Diese wurde schließlich am 01.12.2000 eingeführt und bildet seitdem die einzige verpflichtende Sozialversicherung in Hongkong.

Mitte 2020 wurde ein Gesamtvermögen von 1 Trillionen HKD (ca. 107 Mrd. Euro) für die Bürger Hongkongs verwaltet.

Die Aufgabe der MPF-Behörde (MPFA) ist nicht das Anlegen der Gelder selbst, sondern sie reguliert und überwacht die fünfzehn Fondsgesellschaften und Banken, die von der MPF autorisiert sind Geld für die Rentenversicherungen anzulegen. Darüber hinaus informiert sie die Bürger, warum es wichtig ist genug Geld für die Rente zur Seite zu legen und stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch tatsächlich Geld für die Angestellten anlegen.

Bei nicht Beachtung dieser Pflicht drohen hohe Strafen.

Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber das Recht den Fondsanbieter zu bestimmen, der Arbeitnehmer kann daraufhin die unterschiedlichen Anlagen auswählen. Zur Auswahl stehen die Fondsarten: Aktienfonds, Mischfonds, Rentenfonds und Einlagensicherungsfonds. Wobei Aktienfonds am risikoreichsten, jedoch langfristig auch am ertragsreichten sind, die von der MPF genehmigten Fonds sind mit denen auf dem freien Markt vergleichbar.

In den letzten 10 Jahren brachten Aktienfonds eine jährliche Rendite nach Gebühren von ca. 5,6%.
In der Praxis behält der Arbeitgeber die monatlich zu bezahlenden Beträge, von der Lohnzahlung ein und legt diese an. Die „Versicherungssätze“ lauten wie folgt:

Im Unterschied zu in Europa verbreiteten Rentensystemen, ist das System in HK somit kein umlagebasiertes System, bei dem die jüngeren die älteren bezahlen. Viel mehr zahlt jeder für sich selbst in eine Geldanlage ein, die er sich in der Regel mit 65. Jahren auszahlen lassen kann. Dies wirkt dem in Europa und Hongkong grösser werdenden Problem des demographischen Wandels entgegen, andererseits erhält man anders als in Deutschland nicht bis zum Ableben einen monatlichen Betrag, sondern nur so viel wie sich im persönlichen Konto befindet.

Seit 2019 kann zudem neben dem Pflichtanteil von je 5% durch Arbeitnehmer und -Geber zusätzlich freiwillig Geld eingezahlt werden. Der Vorteil ist, dass bis zu 15% des Gehaltes (jedoch maximal 60,000HKD p.a.) welches zusätzlich investiert wird, von der Steuer abgesetzt werden kann. Im Gegensatz zu den verpflichtenden Investitionen, können die freiwilligen Zahlungen bei der Bank der eigenen Wahl angelegt werden und jederzeit gestoppt oder abgeändert werden. Jedoch können auch diese Gelder in der Regel erst ausgezahlt werden, wenn man 65. wird. Ausnahmeregelung davon liegen vor, wenn man schon mit 60. In Frührente gehen möchte, vom Arzt attestiert weniger als 12 Monate zu leben hat, weniger als 5,000HKD eingezahlt hat oder man Hongkong für immer verlassen möchte.

Achtung: lässt man sich sein Geld auszahlen, da man vor hat nicht wieder in Hongkong zu arbeiten, daraufhin beruflich wieder nach Hongkong zurück kommt, kann dies zu verwaltungstechnischen Problemen führen.

In jedem Fall ist eine zweite vorzeitige Auszahlung nicht noch einmal möglich.

Heute, 20 Jahre nach Einführung der verpflichtenden Renteneinzahlung, zeichnet sich ein überwiegend positives Bild in der Allgemeinheit ab. Zwar wurde in den ersten Jahren die zusätzliche Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kritisiert, jedoch kann mit vielen Fonds langfristig ein hohes Vermögen für die Rente aufgebaut werden, die Altersarmut in Hongkong ist so deutlich zurück gegangen. Im Vergleich zum umlagebasierten Rentensystem lassen sich zudem weitaus höhere Renditen erzielen.

Mit dem Einkommenshöchststeuersatz von 15%, werden in Hongkong somit maximal 20% des Gehaltes für Pflichtversicherungen und Steuern fällig.