Veröffentlicht in China News am 16.12.2020
China-Visum in Zeiten von Covid-19
Um zurzeit nach China einreisen zu können benötigt man als Selbständiger ein gültiges M Visum. Dieses Visum ist in den meisten Fällen 180 Tage gültig und wird in erster Linie an Unternehmer ausgestellt, die wirtschaftlichen- oder Handelsaktivitäten nachgehen wollen. Wie zum Beispiel den Besuch von Klienten, Fabriken oder Handelsmessen.
Auch mit einem Z-VISA ist es in den meisten Provinzen möglich einzureisen. Diese werden an Arbeitnehmer ausgestellt und sind erst einmal 30 Tage gültig. Innerhalb dieser 30 Tage muss der Arbeitnehmer sich um eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bewerben, was meist eine Formalie ist. Diese Genehmigung muss mindestens 90 Tage und kann maximal 5 Jahre gültig sein.
Durch die anhaltende Corona Pandemie muss man für beide VISA neben den klassischen Papieren ein weiteres Dokument einreichen, nämlich den sogenannten PU (Purpose of use) -Letter.
Dieser wird nicht von der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt, sondern von dem zuständigen regionalen Foreign Affairs Office, der Provinz in dem das Unternehmen angemeldet ist.
Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass man wichtige wirtschaftliche, wissenschaftliche oder handelstechnische Gründe anführen kann, warum man nach China einreisen muss. Das bedeutet, PU-Einladungen werden vor allem an Manager oder an andere wichtige Arbeitnehmer mittelgroßer und großer Unternehmen ausgestellt.
Für den Antrag auf ein PU-Einladungsschreiben muss man folgende Unterlagen beim zuständigen Foreign Affairs Office (FAO) einreichen:
- Bewerbung um ein PU Einladungsschreiben, geschrieben durch den Arbeitgeber (Formular wird vom FAO gestellt)
- persönliche Angaben (Formular wird vom FAO gestellt)
(Name der einladenden Firma, Firmenanschrift, Ansprechpartner, Kontaktinformationen Ansprechpartner sowie Name der eingeladenen Person, Nationalität, Geburtstag, Beschreibung der Aufgaben in China, vorgeschlagenes Datum der Einreise und des Einreiseorts, Länge des Aufenthalts) - Auflistung der zu besuchenden Orte innerhalb der Provinz - für Provinz übergreifende Reisen werden zusätzliche Unterlagen benötigt.
- Grund des Besuches in China (wirtschaftlich, technologisch, etc.)
- Unterlagen über mit einreisende Familienmitglieder (maximal 5)
- Informationen über die einladende Firma (Formular wird vom FAO gestellt)
- Kopie des Reisepasses des Eingeladenen der mindestens 6 Monate gültig ist, inklusive vorheriger Visa Seiten Chinas
Der Erfolg eines derartigen Antrages ist davon abhängig, ob man richtig begründet warum es unumgänglich ist, dass die betreffende Person nach China einreisen muss, darüber hinaus ist es wichtig, dass die betreffende Firma regelmäßig Steuern zahlt, da die Beamten diese Zahl für ihre Entscheidung heran ziehen.
Die Bearbeitung des Antrages dauert bei korrekter Einreihung ca. 5 Werktage. Wenn Dokumente fehlen sollten, sind die meisten Beamten hilfreich und melden sich, jedoch sollte man für das Ausfüllen sowie für die Kommunikation fliessend Mandarin sprechen können.
Erhält man das PU-Einladungsschreiben ist dieses für 3 Monate gültig und man kann mit diesem das Visum beantragen. Der PU-Letter kann jedoch rückwirkend für ungültig erklärt werden, wenn die einzuladende Person
- bei einer vorherigen Einreise gegen das Gesetz verstoßen hat
- unrichtige Informationen angegeben wurden oder
- die vom eingeladenen Teilnehmer durchgeführten Aktivitäten in China nicht den Angaben entsprechen
Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein sogenannter HS Gesundheit QR Code beim zuständigen Konsulat beantragt werden muss. Eingereicht werden müssen ein negativer IgM Antikörpertest, ein negativer PCR Test, die beide zur Zeit des Boarding nicht älter sein dürfen als 48 Stunden, sowie eine selbst ausgefüllte Gesundheiterklärung die überwiegend Corona Symptome abfragt.
Diese drei Unterlagen sendet man an folgende Emails:
Chinesische Botschaft; test_deu@outlook.com für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg; hhchgk.test@gmail.com für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Chinesisches Generalkonsulat in München; konsular.muc@gmail.com für den Freistaat Bayern
Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt; consulate.frankfurt.test@gmail.com für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen
Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf; test_dus@outlook.com für Nordrhein-Westfalen
Innerhalb von wenigen Stunden erhält man den benötigten HS Gesundheitscode um das Flugzeug Boarden zu können.
Wichtig:
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Seit kurzem braucht man für die durchgeführten Test des Flughafens Frankfurt keinen separaten HS Code, sondern kann direkt mit den Testergebnissen das Flugzeug Boarden.
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Nachdem sie China wieder verlassen haben müssen sie Ihr Visum bei der ausstellenden Behörde innerhalb 30 Tage unbedingt annullieren lassen.