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Veröffentlicht am 05.05.2014

Hong Kong (Steuerrecht): Neue Stempelsteuer in Kraft gesetzt

Die geänderte Stempelsteuer-Verordnung 2014 wurde am 28. Februar 2014 im Amtsblatt veröffentlicht und wird rückwirkend auf alle Transaktionen bei Wohnimmobilien ab dem 27. Oktober 2012 angewendet werden.

Die geänderte Stempelsteuer-Verordnung 2014 wurde am 28. Februar 2014 im Amtsblatt veröffentlicht und wird rückwirkend auf alle Transaktionen bei Wohnimmobilien ab dem 27. Oktober 2012 angewendet werden.

Als Stempelsteuern (auch Stempeltaxe oder Urkundensteuer; engl. stamp duty oder stamp tax) bezeichnet man Abgaben, also sowohl Steuern als auch Gebühren, die durch Abstempeln der entsprechenden Papiere oder Gegenstände mit einem Stempel und oft einer Stempelmarke erhoben werden. In Deutschland wird die Stempelsteuer zumeist als Bearbeitungsgebühr erhoben.

Damit setzt die Verordnung zwei von der Hong Konger Regierung im Oktober 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen um:

  1. Die Erhöhung der Steuersätze der Sonderstempelsteuer die beim Weiterverkauf von Hong Konger Wohnimmobilien innerhalb bestimmter Fristen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs erhoben wird von bisher 5 % -15 % auf nunmehr 10% -20%, und eine Verlängerung der Haltedauer von bisher 24 Monaten auf nunmehr 36 Monate.
  2. Die Einführung einer Stempelsteuer iHv. 15% beim Erwerb von Wohnimmobilien in Hong Kong für Käufer (einschließlich Hong Konger und ausländische Unternehmen), die keinen ständigen Wohnsitz in Hong Kong haben.

Beobachtung:
Die beiden oben genannten Maßnahmen wurden von der Hong Konger Regierung eingeführt, um eine weitere Überhitzung des Hong Konger Wohnungsmarktes einzudämmen.
Die Maßnahmen werden die Kosten für den Erwerb von Wohnimmobilien in Hong Kong oder deren Weiterverkauf innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne (dh. innerhalb von 36 Monaten) erhöhen.