Overlooking the Hong Kong skyline and Victoria Harbour

Veröffentlicht in Hong Kong News am 11.09.2019

Hong Kong News: Der Mythos “Offshore Firma” und seine triviale Realität in Hong Kong

Die Thematik der Offshore Firma wird immer wieder angesprochen. Grundlegend ist es auch sehr verlockend Einkünfte nicht versteuern zu müssen. Leider sieht die Wirklichkeit anders aus. Irgendwo auf der Welt fallen für erzielte Einkünfte Steuern an; lediglich die Höhe ist von Land zu Land unterschiedlich. Dies hat in den letzen Jahren mehr oder weniger zu einem „Wettlauf“ verschiedener Steuersysteme geführt. Und tatsächlich gibt es in einigen Ländern auf bestimmte Einkünfte keine Steuerpflicht. In Hong Kong ist das Steuersystem zwar einfach aber dennoch besteht grundsätzlich keine Steuerfreiheit – auch nicht im Falle der sogenannten „Offshore Firma“.

In Hong Kong gibt es im Wesentlichen 3 Steuerarten:

  1. Einkommenssteuer (Salaries Tax), die auf das persönlich erzielte Einkommen Anwendung findet;
  2. Grundvermögenssteuer (Property Tax), die auf erzielten Mieteinnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung von Land, Gebäuden oder deren Einheiten in Hong Kong erhoben wird; und
  3. Gewinnsteuer (Profit Tax), die auf die Einkünfte von Unternehmen Anwendung findet.

Für diesen Artikel beziehen wir uns ausschließlich auf die Besteuerung von Unternehmen.
Oftmals hört oder liest man zur Unternehmensbesteuerung in Hong Kong zum einen, dass der Steuersatz für Unternehmen in Hong Kong zwischen 0 und 16.5% liegt, und zum anderen, dass „man keine Steuern zahlt, wenn man in Hong Kong eine Offshore Firma gründet“.

Diese Aussagen sind mehr als ungenau und „irreführend“ und helfen vielen potentiellen Investoren in Hong Kong nicht, die Sachlage und die lokalen Voraussetzungen richtig einzuschätzen. Insofern wollen wir hier eine kurze aber klare Zusammenfassung des Sachverhaltes bereitstellen.

Steuerrecht in Hong Kong

  • Das Steuerjahr beginnt üblicherweise am 1. April eines Jahres und endet am 31.März des Folgejahres. Unternehmen können ihr Finanzjahr zu Beginn frei wählen (u.a. auch das Kalenderjahr).
  • Der Körperschaftssteuersatz in Hong Kong beträgt 8,25% für die ersten 2 Mio. HKD und 16.5% für alle darüberhinausgehenden Gewinne.
  • Es gibt in Hong Kong keine Umsatzsteuer und auch keine Gewerbesteuer.
  • Ebenso werden in Hong Kong auch keine Steuern auf Dividendenzahlungen sowie Kapitalerträge erhoben.
  • Unternehmen in Hong Kong müssen einen Jahresabschluss erstellen und diesen beim Finanzamt (Inland Revenue Department) einmal im Jahr einreichen.

Territorialprinzip
Eine Besonderheit aus dem Angelsächsischen Raum, die auch in Hong Kong Anwendung findet, ist das sogenannte Territorialprinzip. Dies findet in Hong Kong auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung Anwendung und bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte:
Es werden nur die tatsächlich in Hong Kong erzielten oder sonst aus Hong Kong stammenden gewerblichen Einkünfte versteuert („profits arising in or derived from Hong Kong“). Das heißt die Besteuerung gewerblicher Einkünfte richtet sich nicht danach, ob das Unternehmen, welches Einkünfte in Hong Kong erzielt, auch dort ansässig ist. Vielmehr unterliegen alle Einkünfte, die in Hong Kong erzielt werden, unabhängig von der Ansässigkeit oder Nationalität des Unternehmens, dem Steuerrecht Hong Kongs. Dies findet unter anderem bei Lizenzsachverhalten Anwendung.

Unterscheidung Onshore / Offshore Firma
Um was handelt es sich dann bei einer Offshore Firma? Ist das eine bestimmte Gesellschaftsform?
Grundsätzlich ist hierzu zunächst einmal zu sagen, dass eine Offshore Firma keine „formale Gesellschaftsform“ in Hong Kong ist. Alle Gesellschaften, die in Hong Kong gegründet werden können, werden zunächst einmal vom Hong Konger Finanzamt als normale Steuersubjekte betrachtet, also als Onshore Firma angesehen, mit einer Steuerpflicht in Hong Kong. Insofern ist die Begriffsbezeichnung „Offshore Firma“ schon irreführend und weckt manchmal falsche Erwartungshaltungen.
Die Unterscheidung der Begriffe Onshore und Offshore ist eine Frage der steuerlichen Beurteilung duch das Hong Konger Finanzamt. Eine Gesellschaft kann beim Hong Konger Finanzamt einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen, mit der Begründung, dass alle gewerblichen Einkünfte außerhalb Hong Kongs erzielt wurden. Ein solcher Antrag auf Steuerbefreiung wird üblicherweise bei Abgabe des ersten Jahresabschlusses beim Finanzamt gestellt.
In der Regel wird das Finanzamt diesen Antrag erst einmal derart zur Kenntnis nehmen, als dass der Steuerbescheid keine Steuerzahlung für den betreffenden Zeitraum fordert.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da dieser Steuerbescheid nicht automatisch bedeutet, dass die Gesellschaft generell von der Hong Konger Gewinnsteuer befreit ist, lediglich für den speziellen Zeitraum. Dieser Zeitraum kann sich auch auf die Folgejahre erstrecken, ohne dass das Finanzamt eine gesonderte Prüfung vornimmt. Jedoch sollte eine solche Prüfung nach einigen Jahren kommen, muss die Gesellschaft genaustens nachweisen wie die Geschäftsaktivitäten abgewickelt wurden und dass dies nicht in Hong Kong erfolgt ist. Für den Fall, dass das Finanzamt die Voraussetzungen für einen „Offshore Sachverhalt“ als gegeben ansieht und dies gegenüber der Gesellschaft bestätigt, ist die Gesellschaft von der Gewinnsteuer in Hong Kong befreit (die Folge ist dann eine 0% Besteuerung in Hong Kong; das wäre dann eine sogenannte „Offshore Firma“). Allerdings kann das Finanzamt auch entscheiden, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in Hong Kong nicht gegeben sind. In einem solchen Fall muss die Gesellschaft ihrer Steuerverpflichtung aus den zurückliegenden Jahren in vollem Umfang nachkommen.
Eine jede „Offshore Firma“ muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass - nur weil eine Steuerbefreiung in Hong Kong am Sitz der Gesellschaft erfolgt ist - dies nicht bedeutet, dass die Gesellschaft auch in einem anderen Land für die erzielten Einkünfte von der Steuer befreit ist. Als Stichwort dient hier der Ort der „Betriebsstätte“, an dem die tatsächlichen Geschäftsaktivitäten stattgefunden haben. Hier müssen die rechtlichen Voraussetzungen in anderen Ländern beachtet werden.