Veröffentlicht am 22.07.2016
China hebt Paketsteuer für importierte Güter des E-Commerce Einzelhandels auf
Mit Wirkung zum 08.April 2016 wurde die Paketsteuer für importierte Waren und Dienstleistungen, die über das Internet vertrieben wurden (E-Commerce), aufgehoben.
Die China General Administration of Customs (CGAC) hat beschlossen eine Anpassung der Klassifizierungstabellen und Steuertariflisten von importierten Waren vorzunehmen.
Sie war niedriger als die von traditionell importierten Waren und es war daher das Ziel den Wettbewerb zwischen dem Import durch Online-Plattformen sowie dem „Offline“-Import von Waren und Dienstleistungen abzubauen.
Eine angepasste Paketsteuer gilt nur noch für Waren, die für den persönlichen Gebrauch von chinesischen Bürgern einen Wert von 5000 RMB, beziehungsweise für Nicht-Einwohner einen Wert von 2000 RMB, überschreiten. Waren, die diese Grenzen nicht überschreiten sind von der Steuer befreit. Die vier Steuerebenen, von 10-, 20-, 30- und 50 Prozent, wurden auf drei Ebenen reduziert. (siehe Tabelle)
Einfluss auf die grenzüberschreitende E-Commerce Branche
Zuvor wurden Waren, die über den Online Einzelhandel nach China importiert wurden als persönliche Sendung und mit einem vergleichsweise geringen Steuersatz von rund 10 % behandelt, wenn der Wert der Ware unter 1000 RMB lag.
Außerdem wurde auf Steuereinahmen von unter 50 RMB verzichtet.
Mit der Umsetzung der neuen Steuerregelung werden über den Onlinevertrieb erworbene Güter aus dem Ausland nun aber genau wie normal eingeführte Güter behandelt. Sie unterliegen ebenfalls der Einfuhr Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer, die je nach Art des Gutes variieren können.
Für grenzüberschreitende E-Commerce Geschäfte unter 2000 RMB (und maximal 20000 RMB pro Jahr) gibt es für die Konsumenten einen Rabatt von 70% auf die anfallende Steuer.
Am stärksten betroffen von der neuen Steuerregelung sind Konsumprodukte wie Lebensmittel, Baby-Artikel und Luxusprodukte, die einen Wert von über als 2000 RMB besitzen.
Nach der Anpassung der Steuerliste veröffentlichte die Regierung eine Auflistung welche Arten von Waren im Rahmen des grenzüberschreitenden E-Commerce-Modells importiert werden dürfen. Die Liste beinhaltet eine große Bandbreite an Waren, von Spielzeugen bis hin zu Haushaltgeräten. Ziel ist es ausländischen Produzenten die Möglichkeit zu nehmen über den E-Commerce Kanal Rohstoffe steuerfrei nach China zu exportieren. Darüberhinaus werden die Zollabfertigungszeiten für auf der Liste stehen Waren deutlich verkürzt, wodurch sich die Lieferzeiten von mehreren Monaten auf wenige Wochen verkürzt.
Einige E-Commerce Unternehemen haben allerdings darauf hingewiesen die angestiegenen Steuern auf sich zu nehmen. Hierdurch werden zwar die Gewinnen geschmälert, aber sie haben einen Wettbewerbsvorteil gegeüber Wettbewerbern.
Wechselkurs Stand 22.07.2016:
1RMB = 0,1360 Euro
500RMB = 68 Euro
1000RMB = 136 Euro
2000RMB = 272 Euro
Die Auflistung auf chinesischer Sprache finden Sie hier.
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