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📢 Wichtige Information: Neue EU-Zollvorschriften
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue EU-Zollvorschriften für alle Sendungen, die nach Europa gelangen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Keine Zollbefreiung: Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro sind nicht mehr von Einfuhrzöllen befreit.
B2C-Sendungen: Für Waren mit geringem Wert fällt nun zusätzlich zur Mehrwertsteuer ein Einfuhrzoll an.
B2B-Sendungen: Für alle Sendungen ist nun eine formelle Zollanmeldung erforderlich.
Was Sie tun müssen, um Verzögerungen zu vermeiden:
Um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten, geben Sie bitte auf allen Handelsrechnungen und Frachtbriefen Folgendes an:
- EORI-Nummer des Empfängers (für B2B erforderlich)
- Genaue HS-Codes, Produktbeschreibungen und Werte
- Eindeutige Angabe „B2B“ oder „B2C“
- Vereinbarter Incoterm (z. B. DDP, DAP)
- E-Mail-Adresse des Empfängers
Bleiben Sie auf dem Laufenden und stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, damit Ihre Logistik reibungslos läuft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder unseren Kundenservice!