Veröffentlicht am 15.06.2017
Hong Kong Update: Umfassende Erweiterung der "berichtspflichtigen Gerichtsbarkeiten" im Rahmen des CRS beschlossen
Das Parlament und die Regierung von Hong Kong haben am 7. Juni beschlossen, die Liste der für 2017 berichtspflichtigen Gerichtsbarkeiten unter dem Common Reporting Standard (CRS) von bisher 9 auf nunmehr 75 Länder zu erweitern. Dieser Schritt wurde unternommen, um nicht auf der Liste der „non-cooperative Countries“ der OECD und der EU zu landen.
Diese Liste umfasst alle jene Länder, die nicht schnell oder ausreichend genug die Implementierung der CRS Richtlinien betreiben. Ein derartiges „Blacklisting“ wäre für den Wirtschaftsstandort Hong Kong mit weitreichenden negativen Auswirkungen verbunden gewesen.
Entsprechend des CRS-Rahmens sind Finanzinstitute in Hong Kong verpflichtet, sämtliche Konten (Privat- und/oder Geschäftskonten) von Steuerpflichtigen in ausländischen, berichtspflichtigen Gerichtsbarkeiten auf jährlicher Basis an das Inland Revenue Department (IRD) zu melden. Die CRS-Berichterstattung beginnt ab 2018 in Bezug auf 2017er Kontoinformationen.
Da Hong Kong völkerrechtlich keine souveräne Zuständigkeit inne hat, kann es auch kein direkter Unterzeichner der multilateralen OECD-Vereinbarung für den automatischen Austausch von CRS-Informationen sein. Hong Kong hatte daher ursprünglich geplant, CRS-Informationen in andere Länder zu sammeln und zu berichten, die auf bilateralen Abkommen beruhen.
Hong Kong hatte aktuell bilaterale Zuständigkeitsvereinbarungen (CAA) über den Austauschs von CRS-Informationen mit Belgien, Kanada, Guernsey, Irland, Italien, Japan, Südkorea, Mexiko, Niederlande, Portugal, Süd Afrika und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet.
Angesichts des von Hong Kong bisher angestrebten „engen Ansatzes“ wären lokale Finanzinstitute nur verpflichtet gewesen, dem IRD für die erste CRS-Berichtsperiode (im Mai 2018) die Finanzdaten von Kontoinhabern zu melden, die in Japan und Großbritannien steueransässig sind. Bei den übrigen CAA Ländern hätte vor Inkrafttreten noch eine gesetzliche Umsetzung erfolgen müssen.
Hong Kong stand insofern unter immensen Druck, diesen Prozess zu beschleunigen, um nicht auf die von der Europäischen Union (EU) angekündigten schwarzen Liste von "nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten" zu landen. Eines der Kriterien bezieht sich auf die weitreichende Umsetzung von CRS. Insbesondere fordert die EU für den Austausch von CRS-Informationen mit allen Mitgliedsstaaten der EU bis Ende 2017 Vorkehrungen zu treffen.
Infolgedessen reichte die Hong Konger Regierung im März 2017 einen geänderten Gesetzentwurf im Parlament ein, der vorsah die Liste der berichtspflichtigen Gerichtsbarkeiten für CRS-Zwecke unmittelbar auf insgesamt 75 Jurisdiktionen auszuweiten.
Der Wortlaut der Gesetzesänderung liest sich wie folgt: „...to amend the Inland Revenue Ordinance to expand the list of reportable jurisdictions for the more effective implementation of the arrangement relating to automatic exchange of financial account information in tax matters.”
Eine komplette Liste der berichtspflichtigen Gerichtsbarkeiten finden Sie hier
Zu den Ergänzungen gehören alle EU-Mitgliedstaaten, alle Vertragspartner von Hong Kong, die sich für CRS engagiert haben, und anderen Gerichtsbarkeiten, die für die OECD ein Interesse am Austausch von CRS-Informationen mit Hong Kong geäußert haben. Zu den neuen Jurisdiktionen gehören u.a. Australien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Indien, Korea, Malaysia, Russland und die Schweiz.
Die positive Abstimmung über diese Gesetzeserweiterung fand am 7. Juni statt, so dass davon auszugehen ist, dass Hong Kong nicht auf der schwarzen Liste der EU landen wird. Der erste Berichtszeitraum wird den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017 umfassen und ein entsprechender Informationsaustausch wird erstmals Ende 2018 erfolgen. Ausnahmen werden Japan und Großbritannien (Berichtszeitraum gesamt 2017) und Korea (Berichtszeitraum ab 2018) sein.