Veröffentlicht in Hong Kong News am 15.06.2022
Hong Kong News: Private Mietzahlungen werden ab dem Veranlagungszeitraum 2022/23 abzugsfähig bei der Lohnsteuer (Salaries Tax)
Am 6. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf über die Steuerabzüge für inländische Mieten im Amtsblatt veröffentlicht, um das formale Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Haushaltsplan 2022/23 vorgeschlagenen Steuerabzüge für inländische Mieten eingeführt werden, die von Steuerpflichtigen gezahlt werden, die der Hongkonger Lohnsteuer und der Steuer im Rahmen der persönlichen Veranlagung unterliegen und keine inländischen Immobilien besitzen. Der Gesetzentwurf legt die Abzugsregeln für inländische Mieten bei der Hongkonger Lohnsteuer fest, und wird, wenn er in Kraft tritt, ab dem Veranlagungsjahr 2022/23 wirksam werden.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs:
• Einem Steuerzahler, der in Hongkong der Lohnsteuer unterliegt, kann ein Steuerabzug für Mieten gewährt werden, die von ihm oder seinem Ehepartner (der nicht vom Steuerzahler getrennt lebt) als im Rahmen eines qualifizierten Mietverhältnisses für Wohnräume gezahlt wurden.
• Um den Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können, muss ein schriftlicher Mietvertrag (oder ein Untermietvertrag) vorliegen. Der Mietvertrag muss im Sinne der Stempelsteuerverordnung abgestempelt sein.
• Ein Abzug ist nur für die Mieten zulässig, die im Rahmen eines qualifizierten Mietverhältnisses für inländische Räumlichkeiten gezahlt werden die der Steuerpflichtige als seinen Wohnsitz nutzt. Wenn der Steuerpflichtige mehr als einen Wohnsitz hat, muss der betreffende Raum sein Hauptwohnsitz sein.
• Wird ein qualifiziertes Mietverhältnis für eine Wohnung und einen Parkplatz abgeschlossen und wird der Parkplatz nicht untervermietet, gilt der Parkplatz für die Zwecke des Vorsteuerabzugs ebenfalls als Teil des Wohnraums.
• Der Höchstbetrag, den ein Steuerpflichtiger abziehen kann, beträgt 100.000 HK$ für jedes Veranlagungsjahr, und wird auf der folgenden Grundlage gekürzt:
wenn das Mietverhältnis mehr als einen Mieter hat - im Verhältnis zur Anzahl der Mitmieter; oder
wenn der Zeitraum des Mietverhältnisses, nur einen Teil, nicht aber das ganze Veranlagungsjahr umfasst.
Ausnahmen: Trifft einer der folgenden Umstände auf den Steuerpflichtigen oder seinen Ehegatten zu, wird kein Abzug gewährt:
• der Steuerzahler oder der Ehepartner des Steuerzahlers (der nicht vom Steuerzahler getrennt lebt) ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer Wohnimmobilie in Hongkong;
• der Vermieter des betreffenden Mietverhältnisses (oder der Hauptmieter im Falle eines Untermietverhältnisses) ist eine nahestehende Person (z.B. Ehepartner, Eltern/Schwiegereltern, Kind, Geschwister, ein von der verbundenen Person kontrolliertes Unternehmen usw.) des Steuerpflichtigen oder des Ehepartners des Steuerpflichtigen;
• dem Steuerpflichtigen oder dem Ehegatten des Steuerpflichtigen (der nicht von dem Steuerpflichtigen getrennt lebt) wird von seinem Arbeitgeber (oder eines mit ihm verbundenen Unternehmen) ein Wohnsitz zur Verfügung gestellt;
• die vom Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten zu zahlenden oder gezahlten Mieten werden ganz oder teilweise vom Arbeitgeber oder von einem verbundenen Unternehmen gezahlt oder erstattet;
• der Steuerpflichtige oder der Ehegatte des Steuerpflichtigen (der nicht von dem Steuerpflichtigen getrennt lebt) ist ein Mieter oder ein berechtigter Bewohner einer öffentlichen Sozialwohnung in Hongkong;
• die Mieten sind als Abzug gemäß einer anderen Bestimmung der Inland Revenue Ordinance (Hongkonger Steuergesetz) zulässig.
Um übermäßige Ansprüche eines Ehepaares zu verhindern, ist der Gesamtbetrag des Abzugs, der einem Ehepaar zusteht, auf den Betrag gedeckelt, der einer (nicht verheirateten) Person zugestanden hätte, wenn sie die Mieten als Mieter im Rahmen desselben qualifizierten Mietverhältnisses gezahlt hätte.
Seit vielen Jahren fordern sowohl die Öffentlichkeit als auch lokale Steuerfachleute einen solchen Steuerabzug für Mieten des Hauptwohnsitzes eines Steuerzahlers angesichts der hohen Mietkosten in Hongkong. Die Einführung der neuen Steuermaßnahme ist durchaus zu begrüßen, da sie dazu beitragen wird, die Steuerlast der einzelnen Steuerzahler zu verringern.
Ähnlich wie bei der Inanspruchnahme anderer Steuerabzüge ist es für die Steuerzahler wichtig, ihre Anspruchsberechtigung sowie die Umstände zu kennen unter denen ein Abzug verweigert werden kann, z. B. wenn der Steuerpflichtige oder sein Ehegatte von seinem Arbeitgeber einen Wohnsitz zur Verfügung gestellt wird oder die zu zahlenden Mieten ganz oder teilweise vom Arbeitgeber erstattet werden, allgemein bekannt als die "Mietrückerstattungsregelung", eine Leistung, die von vielen Arbeitgebern in Hongkong angeboten wird.
Die Auswirkungen auf den einzelnen Steuerzahler können unterschiedlich sein, im Verhältnis zwischen einem direkten Steuerabzug für inländische Mietausgaben und einer indirekten Erstattungsregelung seines/ihres Arbeitgebers.
Der Gesetzentwurf kann über diesen Link aufgerufen werden.