Veröffentlicht am 21.09.2016
Hong Kong beteiligt sich am internationalen automatischen Informationsaustausch
Deutsche Finanzämter könnten bald Einblick in Hong Konger Konten erhalten
Unternehmen mit Bankkonten in Hong Kong können künftig damit rechnen, von deutschen Finanzämtern zur Kasse gebeten zu werden. Möglich wird dies durch den von der OECD forcierten „International Automatic Exchange of Information“(AEOI). Vorraussetzung hierfür wäre jedoch entweder der Abschluss eines umfassenden Doppelbesteuerungsabkommens oder eines Abkommens zum Austausch von Steuerinformationen.
Nationalen Finanzämtern war es bislang nur schwer möglich, Einblick in ausländische Konten zu erhalten. Es fehlten ihnen die nötigen Informationen. Eventuell steuerpflichtige Transaktionen waren deshalb nicht zu erkennen.
Die OECD möchte den nationalen Finanzämtern bessere Kontrollmöglichkeiten gegen Steuerhinterziehung bieten. Dazu soll der International Automatic Exchange of Information (AEOI) dienen. Zu diesem Informationsaustausch veröffentlichte die OECD Standards (Common Reporting Standards, CRS), die den Prozess näher definieren.
Hierzu sollen Finanzinstitutionen Informationen über Gewinne, die auf bei ihnen eingerichteten Finanzkonten erkennbar sind, an ihr zuständiges Finanzamt weiterreichen. Unter Beachtung der Sorgfaltspflicht findet zudem eine Beobachtung der Kontenentwicklung statt.
Auf Grundlage der Daten, die auf jährlicher Basis von den Finanzinstituten an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden, soll zukünftig zwischen Finanzämtern weltweit ein Informationsaustausch stattfinden.
Dazu zählen unter anderem Angaben zum Kontoinhaber wie Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer sowie, bei natürlichen Personen, Geburtsdatum und Geburtsort. Hinzu kommt der Kontostand am Ende der Informationsperiode sowie eingegangene Zahlungen in der Zwischenzeit.
Dieses System zum internationalen Austausch von Informationen führt dazu, dass es zu einer viel stärkeren Transparenz hinsichtlich des Einkommens und der finanziellen Aktivitäten von Kontoinhabern kommen wird. Damit könnten auch deutsche Finanzämter genauen Einblick in ausländische, somit auch Hong Konger Konten erhalten.
Zur Anwendbarkeit des automatischen Informationsaustauschs zwischen Deutschland und Hong Kong kommt es aktuell nicht unmittelbar. Vorraussetzung hierfür wäre entweder der Abschluss eines umfassenden Doppelbesteuerungsabkommens oder eines Abkommens zum Austausch von Steuerinformationen.
Zur Zeit hat Hong Kong Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) mit 35 Ländern. Dazu zählen unter anderem China, England, Frankreich, Ireland, Italien, Schweiz und Spanien. Mit Deutschland laufen zur Zeit die Verhandlungen über in solches Abkommen.