Veröffentlicht in China News am 16.11.2023

China News: Fortlaufende Gespräche helfen, China will die Bedingungen für ausländische Investoren weiter angleichen

Fortlaufende Treffen, Diskussionen und eine enge Zusammenarbeit können zu positiven Veränderungen führen. Im September veröffentlichte die Europäische Handelskammer in China ihr Positionspapier 2023/2024 mit 1.058 Empfehlungen an die chinesische Regierung. Viele dieser Empfehlungen beziehen sich auf die ungleiche Behandlung ausländischer investierter Unternehmen (FIEs) auf dem chinesischen Markt. Es ist daher äußerst positiv, dass das chinesische Handelsministerium beabsichtigt, einige der Hindernisse zu beseitigen, die derzeit ausländische Unternehmen daran hindern, auf gleicher Augenhöhe mit chinesischen Unternehmen zu konkurrieren.

Die in dem Schreiben des Handelsministeriums (MOFCOM) genannten Reformbereiche spiegeln viele der Empfehlungen der Kammer wider, und die detaillierten Beispiele zeigen, dass die Empfehlungen der Kammer sorgfältig gelesen und berücksichtigt werden.

Die angekündigten Ziele umfassen die Umsetzung und Durchsetzung des Gesetzes über Auslandsinvestitionen, das alle relevanten Bestimmungen und Durchführungsvorschriften enthält. Des Weiteren sollen Klauseln, die ausländische Unternehmen diskriminieren könnten, aus Regelungsdokumenten und politischen Maßnahmen gestrichen werden, um ein gerechteres Umfeld für ausländische Unternehmen zu schaffen. Dadurch sollen sie in der Lage sein, auf dem Markt zu konkurrieren und das Vertrauen und die Erwartungen langfristiger ausländischer Investitionen in China zu stärken.

In der Ankündigung des Handelsministeriums wurden folgende Bereiche genannt, die bereinigt werden sollen:

  1. Restriktive Maßnahmen, die den gleichberechtigten Zugang ausländischer Unternehmen zu Märkten im Vergleich zu inländischen Unternehmen verhindern oder die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen behindern oder erschweren. Beispielsweise müssen ausländische Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen längere Wartezeiten bei der Beantragung behördlicher Genehmigungen in Kauf nehmen. Zudem sind für sie mehr Unterlagen und strengere Anforderungen erforderlich als für inländische Unternehmen.

  2. Verwendung von "Marken" oder "ausländisch finanzierten Marken" als Grund für den Ausschluss oder die Diskriminierung von FIEs und ihren Produkten oder Dienstleistungen. Zusätzlich werden für FIEs und ihre Produkte oder Dienstleistungen zusätzliche Bedingungen festgelegt, um von bestimmten Maßnahmen zu profitieren. Ein Beispiel hierfür ist die Politik zur Förderung des Verbrauchs von Fahrzeugen mit neuer Energie (NEVs) an bestimmten Orten, indem Subventionen für Verbraucher bereitgestellt werden, die NEVs inländischer Marken kaufen und nutzen.

  3. Ausschluss oder Einschränkung der Teilnahme ausländischer Unternehmen an lokalen Ausschreibungen und staatlichen Beschaffungsmaßnahmen aufgrund der Eigentumsform. Ein Beispiel dafür ist die Einführung eines Bewertungssystems für Angebote durch einen Industrieverband, bei dem die Eigentumsverhältnisse der teilnehmenden Unternehmen bewertet werden. Inländische Unternehmen erhalten 1 Punkt, Joint Ventures erhalten ½ Punkt und vollständig im ausländischen Besitz befindliche Unternehmen erhalten 0 Punkte. Dadurch werden ausländische Unternehmen im Bieterverfahren benachteiligt.

  4. Diskriminierung von ausländischen Unternehmen durch die Vorenthaltung von Informationen über Maßnahmen, die für sie von Vorteil wären. Zum Beispiel werden Dokumente und Umsetzungsregeln für steuerliche Anreize oder ähnliche Maßnahmen nur an staatliche und chinesische Privatunternehmen weitergegeben, während Unternehmen mit ausländischem Kapital keinen gleichberechtigten Zugang zu diesen Maßnahmen haben.

  5. Ausschluss oder Diskriminierung ausländischer Unternehmen und ihrer Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten öffentlicher Einrichtungen und sozialer Organisationen.(5) Ausschluss oder Diskriminierung ausländischer Unternehmen und ihrer Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten öffentlicher Einrichtungen und sozialer Organisationen. Ein Beispiel hierfür ist die Befugnis eines Industrieverbands, ein spezielles Bewertungsprogramm für Unternehmen zu organisieren und durchzuführen, bei dem jedoch in der Praxis Anträge von ausländischen Unternehmen nie akzeptiert werden, obwohl keine expliziten Bestimmungen dies vorsehen.

  6. Andere Bestimmungen und Maßnahmen, die potenziell unangemessene Unterschiede in der Behandlung von inländischem und ausländischem Kapital beinhalten können.

Die Europäische Kammer wird die Entwicklungen weiterhin beobachten und sieht der Veröffentlichung eines Zeitplans und spezifischerer Umsetzungsrichtlinien erwartungsvoll entgegen. Es bleibt abzuwarten, ob die chinesische Regierung ihre Versprechen und Absichten hinsichtlich des Auslandsinvestitionsgesetzes, gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit im Bereich der Auslandsinvestitionen einhält. Es ist jedoch ein weiterer Schritt um gegenseitiges Vertrauen auszubauen.

Hier kann man das Positionspapier 2023/2024 der Europäische Handelskammer in China herunterladen.