Veröffentlicht in China News am 12.05.2021

China News: Wie können Ausländer im Rahmen der COVID-19-Reisebeschränkungen nach China einreisen?

Es ist mehr als ein Jahr her, dass China am 28. März 2020 seine Grenzen für ausländische Besucher geschlossen hat. Seitdem wurden die detaillierten Einreisebestimmungen von Zeit zu Zeit geändert, da der Status der Epidemieprävention und -kontrolle sowohl im Inland als auch im Ausland weiterhin variiert.

In einem solchen Szenario ist es notwendig, den Überblick über die Regeln zu behalten, die regeln, wie und unter welchen Umständen ausländische Besucher nach China einreisen können.

Dieser Artikel versucht, eine Analyse der Reisebeschränkungsrichtlinien, die im letzten Jahr erlassen wurden, zu liefern und bietet eine detaillierte Einreiseanleitung für die verschiedenen Kategorien von Ausländern auf der Grundlage ihrer Visumsart, ihres Impfstatus, ihrer Nationalität usw.

Chinas Visasystem

In Anbetracht der Tatsache, dass die Einreisebestimmungen und die entsprechenden Hinweise je nach Visastatus des ausländischen Besuchers variieren können, werden wir zunächst das chinesische Visasystem vorstellen.

Chinesische Visa werden in vier Haupttypen unterteilt: Diplomatenvisum, Höflichkeitsvisum, Dienstvisum und gewöhnliches Aufenthaltsvisum.

Das Diplomatenvisum und das Dienstvisum werden Ausländern ausgestellt, die zu diplomatischen und offiziellen Zwecken nach China einreisen. Das Höflichkeitsvisum wird Ausländern mit Sonderstatus ausgestellt, die Anspruch auf besondere Privilegien haben. Und das gewöhnliche Aufenthaltsvisum wird Ausländern ausgestellt, die zu nicht-diplomatischen und nicht-offiziellen Zwecken nach China einreisen, wie z.B. Arbeit, Studium, Verwandtenbesuch, Tournee, geschäftliche Aktivitäten und die Einführung von Talenten für die entsprechende Kategorie.

Dementsprechend ist das normale Visum weiter in 12 Untertypen mit 16 Kategorien unterteilt.

Familienmitglieder in der Tabelle beziehen sich auf Ehepartner, Eltern, Söhne, Töchter, Ehepartner von Söhnen oder Töchtern, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel, Enkeltöchter und Schwiegereltern. D, Z, J1, Q1, S1 oder X1-Visa müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei den örtlichen Behörden für öffentliche Sicherheit in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden. Nach der Genehmigung darf sich der Inhaber der Aufenthaltserlaubnis in China aufhalten oder für die Dauer der Gültigkeit der Erlaubnis mehrfach nach China ein- und ausreisen.

Eine Zusammenfassung der Einreisebeschränkungen und -erleichterungen

China hat die Einreisebestimmungen von Zeit zu Zeit und auf der Grundlage der Seuchenprävention und -bekämpfung angepasst, und bis jetzt gibt es vier Hauptankündigungen, die veröffentlicht und umgesetzt wurden.

Phase I: Volle Beschränkung mit begrenzten Ausnahmen (seit 28. März 2020)

Am 26. März 2020 veröffentlichte das Außenministerium der Volksrepublik China (MOFA) die Bekanntmachung über die vorübergehende Aussetzung der Einreise von Ausländern, die ein gültiges chinesisches Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, und kündigte an, dass es die Einreise der meisten ausländischen Staatsangehörigen ab dem 28. März 2020 aussetzen wird.

Im Rahmen dieser Politik dürfen ab dem 28. März 2020, 0 Uhr, Ausländer, die die folgenden Visa besitzen, nicht nach China einreisen

  • Gewöhnliches Visum (mit Ausnahme des C-Visums) und die dazugehörige Aufenthaltsgenehmigung;
  • APEC-Geschäftsreisekarten; und/oder
  • Hafenvisum

Das Verbot galt auch für diejenigen, die unter den folgenden Richtlinien einreisen wollten:

  • 24/72/144-stündige visafreie Transitpolitik;
  • Hainan 30 Tage visumfrei;
  • 15-tägige visafreie Politik für ausländische Kreuzfahrt-Gruppenreisen durch den Hafen von Shanghai;
  • Guangdong 144-Stunden-Visumfreiheit für ausländische Reisegruppen aus Hongkong oder Macao SAR; und/oder
  • Guangxi 15-Tage-Visumfreiheit für ausländische Reisegruppen aus ASEAN-Ländern.

Diejenigen, die ein Diplomaten-, Dienst-, Höflichkeits- oder C-Visum besaßen, waren nicht betroffen. Auch Ausländer, die wegen notwendiger wirtschaftlicher, handelspolitischer, wissenschaftlicher oder technologischer Aktivitäten oder aus humanitärer Not einreisen wollten, durften nach China einreisen, indem sie ein spezielles Visum mit einem vom Außenministerium ausgestellten Einladungsschreiben (PU-Letter) beantragten. Die nach dem 28. März 2020 neu ausgestellten Visa waren davon nicht betroffen.

Diese Politik galt für Ausländer aus allen Ländern.

Phase II: Lockerung der Einreisebeschränkung für Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (seit 28. September 2020)

Am 23. September 2020 veröffentlichte das MOFA die Bekanntmachung über die Einreise von Ausländern mit gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigungen dreier Kategorien, in der angekündigt wurde, dass Ausländer mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeit, persönliche Angelegenheiten und Wiedervereinigung ab dem 28. September 2020, 0 Uhr, in das Land einreisen dürfen, ohne ein neues Visum beantragen zu müssen.

Wenn die oben genannten Aufenthaltsgenehmigungen nach dem 28. März 2020 abgelaufen sind, können die Inhaber die entsprechenden Visa neu beantragen, indem sie die abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen und die entsprechenden Unterlagen bei den chinesischen Botschaften oder Konsulaten vorlegen. Ein Einladungsschreiben wäre jedoch nicht erforderlich. Die erneute Beantragung musste unter der Bedingung erfolgen, dass der Zweck des Besuchs der Inhaber in China unverändert blieb.

Alle anderen Maßnahmen der Phase I wurden weiterhin umgesetzt.

Diese Politik galt für alle Länder.

Phase III: Vorübergehende Aussetzung der Einreiseerleichterungen der Phase II für ausgewählte Länder (seit 3. November 2020)

Anfang November veröffentlichten mehrere chinesische Botschaften aufgrund des explosionsartigen Ausbruchs von COVID-19 in einigen Ländern die "Notice on the Temporary Suspension of Entry into China by Non-Chinese Nationals in the (Country) Holding Valid Chinese Visa or Residence Permits" und kündigten an, dass Ausländer aus diesen Ländern nicht in den Genuss der Phase-II-Lockerungen kommen werden.

Im Rahmen dieser Politik müssen Ausländer aus diesen Ländern die Einreisebestimmungen, die während der Phase I der Beschränkungen festgelegt wurden, vollständig befolgen. Die neuen Visa, die nach dem 3. November 2020 ausgestellt wurden, waren nicht betroffen.

Diese Politik galt für ausländische Staatsangehörige aus Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, Russland, der Ukraine, den Philippinen, Bangladesch, Indien, Nigeria, Äthiopien, Usbekistan und Südafrika.

Phase IV: Einreiseerleichterungen für Ausländer, die mit chinesischen Impfstoffen geimpft wurden (seit 15. März 2021)

Anfang März 2021 haben mehrere chinesische Botschaften die "Notice on Providing Facilitation for Visa Applicants Inoculated with COVID-19 Vaccines Produced in China" veröffentlicht, in der angekündigt wird, dass Reisende, die mit chinesischen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden und das Impfzertifikat erhalten haben, ab dem 15. März 2021 Erleichterungen bei der Beantragung eines Visums erhalten.

Im Rahmen der Richtlinie werden folgende Erleichterungen gewährt:

  • Bei der Beantragung eines Visums müssen ausländische Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder, die das chinesische Festland besuchen, um die Arbeit und Produktion in verschiedenen Bereichen wieder aufzunehmen, nur noch die Dokumente vorlegen, die vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie erforderlich waren. Die folgenden Dokumente werden nicht mehr benötigt:
    1. Das Einladungsschreiben (PU);
    2. das Einladungsschreiben (TE); oder
    3. Der Einladungsbescheid, der von den Außenministerien oder den Handelsabteilungen der Provinzregierungen (einschließlich der autonomen Regionen und Gemeinden) oder den Zentralen der zentralen Staatsunternehmen ausgestellt wurde.
  • Der Kreis der Antragsteller, die ein Visum aus humanitärer Notlage beantragen können, wird erweitert. Ausländische Familienmitglieder chinesischer Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in China, einschließlich Ehepartner, Eltern, Kinder und andere enge Verwandte, die zusammenleben (in Bezug auf Geschwister, Großeltern und Enkelkinder), können Visumsanträge zum Zweck der Familienzusammenführung, der Pflege älterer Menschen, des Besuchs von Verwandten, der Teilnahme an Beerdigungen oder des Besuchs schwerkranker Verwandter stellen.
  • Inhaber von gültigen APEC-Geschäftsreisekarten können das M-Visum unter Vorlage der originalen gültigen APEC-Geschäftsreisekarte und des Einladungsschreibens der einladenden Partei in Festlandchina beantragen.
  • Wiederaufnahme der Phase-II-Lockerungspolitik, d.h. Aufhebung der Phase-III-Sperre für Inhaber gültiger Aufenthaltsgenehmigungen (für Arbeit, persönliche Angelegenheiten, Wiedervereinigung) aus Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, Russland, der Ukraine, den Philippinen, Bangladesch, Indien, Nigeria, Äthiopien, Usbekistan und Südafrika zur Einreise nach China.

Zu beachten ist, dass die oben genannten Visaerleichterungen nur für Antragsteller gelten, die mit in China hergestellten COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden und entweder zwei Dosen von in China hergestellten Impfstoffen mit dem vorgeschriebenen Abstand dazwischen erhalten haben oder mindestens 14 Tage vor der Antragstellung eine Einzeldosis eines in China hergestellten Impfstoffs erhalten haben und das Impfzertifikat erhalten haben. Auch die Anforderung, dass Personen, die nach China reisen wollen, doppelt negative Zertifikate von Nukleinsäure- und Antikörpertests (IgM) vorlegen müssen, bleibt unverändert. Nach der Einreise nach China sind die entsprechenden chinesischen Quarantänevorschriften zu beachten.

Diese Richtlinie gilt für Ausländer aus allen Ländern.

COVID-Impfstoffe in China

Wie kann ich unter den COVID-19-Reisebeschränkungen nach China einreisen?

Basierend auf den oben genannten Richtlinien können verschiedene Ausländer unterschiedliche Einreisestrategien anwenden, basierend auf ihrem Visa-Typ/Status, ihrer Nationalität und ihrem Impfstatus.

Wenn Sie Inhaber eines Diplomatenvisums, eines Dienstvisums, eines Höflichkeitsvisums oder eines C-Visums (im Rahmen eines gewöhnlichen Visums) sind, sollten Sie die Einreiserichtlinien befolgen, die vor dem Reiseverbot festgelegt wurden, d.h. die seit dem 28. März 2020 umgesetzten Richtlinien der Phase I.

Wenn Sie kein Inhaber der oben genannten Visa sind, aber ordnungsgemäß mit dem in China hergestellten Impfstoff COVID-19 geimpft wurden (d.h. entweder zwei Dosen des in China hergestellten Impfstoffs mit der vorgeschriebenen Lücke dazwischen oder eine Einzeldosis des in China hergestellten Impfstoffs mindestens 14 Tage vor der Antragstellung) und die Impfbescheinigung erhalten haben, dann:

  • Für notwendige geschäftliche Aktivitäten können Sie und Ihre Familienmitglieder ein entsprechendes Visum beantragen, indem Sie die Dokumente vorlegen, die vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie erforderlich waren. Das von den zuständigen Behörden ausgestellte Einladungsschreiben ist nicht mehr erforderlich.
  • Aus dringenden humanitären Gründen (z.B. zum Zweck der Familienzusammenführung, der Pflege älterer Menschen, des Besuchs von Verwandten, der Teilnahme an Beerdigungen oder des Besuchs schwerkranker Verwandter) können ausländische Familienmitglieder chinesischer Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in China, einschließlich Ehepartner, Eltern, Kinder und andere enge Verwandte, die zusammenleben (wie Geschwister, Großeltern und Enkelkinder), ein entsprechendes Visum für die Einreise nach China beantragen.
  • Wenn Sie Inhaber einer gültigen APEC-Geschäftsreisekarte sind, können Sie das M-Visum beantragen, indem Sie die originale gültige APEC-Geschäftsreisekarte und das Einladungsschreiben der einladenden Partei in Festlandchina vorlegen.
  • Wenn Sie kein Inhaber eines Diplomatenvisums, eines Dienstvisums, eines Höflichkeitsvisums, eines C-Visums (im Rahmen eines gewöhnlichen Visums) sind und Sie nicht ordnungsgemäß mit in China hergestellten Impfstoffen geimpft wurden, hängt die Einreisestrategie von Ihrer Nationalität ab: Wenn Sie aus den Ländern kommen, die unter die Politik der Phase III fielen, darunter Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, Russland, die Ukraine, die Philippinen, Bangladesch, Indien, Nigeria, Äthiopien, Usbekistan und Südafrika, könnten Sie versuchen, das spezielle Visum mit Einladungsschreiben zu beantragen, das von den zuständigen Behörden in China ausgestellt wird - allerdings nur aus einer Notlage heraus.
  • Wenn Sie nicht aus einem der ausgewählten Länder stammen, aber eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, persönliche Angelegenheiten und Zusammenführung besitzen, können Sie mit der Aufenthaltserlaubnis nach China einreisen.
  • Wenn Sie nicht aus einem der ausgewählten Länder kommen und eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, persönliche Angelegenheiten und Wiedervereinigung besitzen, aber Ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 28. März 2020 abgelaufen ist, müssen Sie ein neues Visum mit der ungültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen. Aber Sie müssen das Einladungsschreiben nicht vorlegen.
  • Wenn Sie nicht aus einem der ausgewählten Länder kommen, aber auch kein Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, persönliche Angelegenheiten und Zusammenführung sind, können Sie ein spezielles Visum mit einem von den zuständigen Behörden ausgestellten Einladungsschreiben beantragen - vorausgesetzt, dass Sie für notwendige wirtschaftliche, handelspolitische, wissenschaftliche oder technologische Aktivitäten oder aus humanitären Notfällen einreisen