Overlooking old Chinese temples with mountains in the background

Veröffentlicht in China News am 21.05.2019

Info:

Ausländische Reisende haben die Möglichkeit sich mit Hilfe einer geschickten Reiseplanung von der Visumpflicht in China zu befreien. Transitvisumausnahmen ermöglichen berechtigten ausländischen Reisenden einen visumfreien Besuch in China für bis zu 6 Tage am Stück.

Obwohl die Anforderungen für jede Ausnahmegenehmigung für das Transitvisum unterschiedlich sind, schreibt die Ausnahmegenehmigung für das Transitvisum vor, dass ausländische Reisende nur berechtigt sind, wenn sie zwischen zwei Ländern durch China reisen. Die Weiterreise muss innerhalb von 24, 72 oder 144 Stunden nach der Ankunft erfolgen. Eine mögliche Reiseroute kann beispielsweise so aussehen: München – Peking – Hongkong.

Um eine Ausnahmegenehmigung für das Transitvisum zu erhalten, sollten Reisende die Zulassungsvoraussetzungen überprüfen und ihre Zulassungsfähigkeit bei ihrer örtlichen chinesischen Botschaft bestätigen. Nach der Bestätigung müssen die Reisenden ihre Fluglinie vor der Reise über ihre Befreiung von dem Transitvisum informieren. Die Fluggesellschaft wird sich mit den Grenzkontrollbeamten in Verbindung setzen, die den Reisenden Transitvisumausnahmen gewähren, wenn sie nach Überprüfung die Anforderungen erfüllen.

In den meisten Fällen erlaubt die Ausnahme Ausnahmeregelung für den Transit dem Reisenden nur, die Provinz seiner Ankunft zu besuchen. Reisende, die über Shanghai, Hangzhou und Nanjing nach China einreisen, können jedoch innerhalb von Shanghai, der Provinz Zhejiang und der Provinz Jiangsu reisen, und Reisende, die über Peking, Tianjin, Shijiazhuang und Qinhuangdao einreisen, können innerhalb der Region Peking-Tianjin-Hebei reisen.

Ab dem 1. Januar 2019 wurde in Xiamen, Qingdao, Wuhan, Chengdu und Kunming die 144-stündige Ausnahme von der Visumspflicht eingeführt. Am 1. Mai 2019 erfolgte die Erweiterung der Befreiung von der Visumspflicht auf 144 Stunden in der Provinz Guangdong.

Die 24- Stunden-Transit-Visumbefreiung

Ausländische Reisende, die innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Zielland weitereisen, können eine Befreiung der Visumspflicht für 24 Stunden beantragen. Diese Visumbefreiung gilt für alle Ausländer und die meisten Flughäfen und anderen Grenzübergänge in und nach China.

Die 72-Stunden-Transit-Visumbefreiung

Ausländische Reisende, die innerhalb von 72 Stunden in ein anderes Zielland weiterreisen, können 72 hour Transit Visa Exemption beantragen. Diese Visumbefreiung gilt nur für Bürger der teilnehmenden Länder, die in den teilnehmenden Einfuhrhäfen nach China ein- und ausreisen.

Um diese Visumbefreiung zu erhalten, muss der Ausländer einen gültigen Reisepass aus einem der folgenden 53 Länder besitzen:

24 Schengen-Länder in Europa (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien) , Schweden und der Schweiz)
15 weitere europäische Länder (Albanien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Irland, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Vereinigtes Königreich und die Ukraine)
Sechs Länder in Nord- und Südamerika (Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Mexiko und USA)
Zwei ozeanische Länder (Australien und Neuseeland)
*Sechs asiatische Länder (Brunei, Japan, Katar, Singapur, Südkorea und VAE)

Berechtigte Reisende müssen außerdem durch eine der folgenden 19 Städte für den Transit nutzen: Peking, Changsha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guangzhou, Guilin, Hangzhou, Harbin, Kunming, Nanjing, Qingdao, Shanghai, Shenyang, Shenzhen, Tianjin, Wuhan, Xiamen oder Xi'an.

Die Behörden erweitern insbesondere die Liste der Städte, für die 72-Stunden-Transit-Visumbefreiungen gelten.

Die 144-Stunden-Transit-Visumbefreiungen

Ausländische Reisende, die innerhalb von 144 Stunden in ein anderes Zielland weiterreisen, können Anspruch auf die 144-Stunden-Transit-Visumbefreiungen haben. Diese Visumbefreiung steht Bürgern aus Ländern zur Verfügung, die auch Anspruch auf die 72-Stunden-Transit-Visumbefreiung haben. Die Anzahl der teilnehmenden Städte ist jedoch begrenzt.

Um diese Visumbefreiung zu erhalten, müssen Ausländer einen gültigen Reisepass aus einem der 53 Länder besitzen, die für die 72-Stunden-Transit-Visumbefreiung berechtigt sind.

Die 144-Stunden-Transit-Visumbefreiung wurde erstmals in drei Städten im ostchinesischen Shanghai-Jiangsu-Zhejiang-Gebiet eingeführt: Hangzhou, Shanghai und Nanjing.

Die Ausnahmeregelung wurde dann auf die nordchinesische Region Beijing-Tianjin-Hebei ausgedehnt, nämlich Peking, Shijiazhuang, Tianjin und Qinhuangdao.

Am 1. Januar 2019 wurde in den Städten Xiamen, Qingdao, Wuhan, Chengdu und Kunming die 144-Stunden Richtlinie umgesetzt.

Zum 1. Mai 2019 erweiterte die Provinz Guangdong die 144-Stunden-Transit-Visumbefreiung, für alle internationalen Flughäfen in der Provinz - Guangzhou Baiyun, Shenzhen Bao-an und Jieyang Chaoshan - sowie vier Eisenbahnlinien, acht Grenzübergänge auf dem Land und 15 Häfen zu erfassen. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung für das Visum in Guangdong erhalten, können während der Dauer der Befreiung frei in der Provinz reisen.

Hainan Visumbefreiung

Seit dem 1. Mai 2018 können Besucher aus 59 teilnehmenden Ländern bis zu 30 Tage visafrei in die südchinesische Provinz Hainan reisen.

Im Gegensatz zu anderen Visa-Ausnahmen in China müssen Besucher von Hainan, die visumfreien Zugang haben, nicht in ein Drittland weiterreisen. Sie müssen jedoch ihren Aufenthalt über in Hainan registrierte und von der chinesischen Tourismusbehörde genehmigte Reisebüros buchen.

Um für eine visafreie Reise nach Hainan berechtigt zu sein, müssen Besucher einen gültigen Reisepass aus einem der folgenden Länder besitzen:

25 Schengen-Länder in Europa (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien) Spanien, Schweden und der Schweiz)
15 weitere europäische Länder (Albanien, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Irland, Mazedonien [EJRM]), Monaco, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Vereinigtes Königreich, Ukraine
Sechs Länder in Nord- und Südamerika (Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Mexiko, USA)
Zwei ozeanische Länder (Australien und Neuseeland)
*11 Länder in Asien und im Nahen Osten (Brunei, Indonesien, Japan, Kasachstan, Malaysia, Philippinen, Katar, Singapur, Südkorea, Thailand und Vereinigte Arabische Emirate)

Bestätigen Sie die Berechtigung vor dem Abflug

Reisende, die planen, China mit einer Visumbefreiung zu besuchen, sollten sich vor dem Abflug mit der örtlichen chinesischen Botschaft / dem chinesischen Konsulat über ihre Berechtigung informieren. Die Art des Reiseverlaufs des Reisenden und andere Faktoren können die Berechtigung für eine Visumbefreiung beeinflussen.

Zukünftige Reisende können auch ein vom chinesischen Staatsrat freigegebenes Programm verwenden, um ihre Berechtigung für eine Visumbefreiung auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Einreiseortes festzulegen. Das Tool kann hier aufgerufen werden.