Overlooking the Hong Kong skyline and Victoria Harbour

Hongkong-Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Eine Tochtergesellschaft ist eine in Hongkong eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die als Vermögenswert eines ausländischen Unternehmens gegründet wird. Sie hat eine von der Muttergesellschaft getrennte Rechtspersönlichkeit und haftet daher für ihre eigenen Schulden und Verbindlichkeiten. Hongkong erlaubt eine 100%ige ausländische Beteiligung an Unternehmen. Die Zeit, die für die Gründung einer Hongkonger Tochtergesellschaft benötigt wird, ist im Allgemeinen kürzer als für die Registrierung einer Niederlassung, und die Konten der Tochtergesellschaft werden nicht veröffentlicht oder in irgendeinem öffentlichen Register in Hongkong hinterlegt.

Ein Unternehmen in Hongkong muss ordnungsgemäße Bücher führen, und die Jahresabschlüsse müssen ein wahrheitsgetreues und faires Bild der finanziellen Lage und des finanziellen Ergebnisses des Unternehmens vermitteln, es sei denn, das Unternehmen hat Anspruch auf eine Befreiung von der Berichtspflicht. Ihre Konten müssen jedes Jahr geprüft und dem Hongkonger Finanzamt vorgelegt werden. Auf jede Übertragung von Anteilen an einer Hongkonger Tochtergesellschaft ist Stempelgebühr zu entrichten. Eine Hongkonger Tochtergesellschaft kann nur durch Liquidation oder Abmeldung aufgelöst werden.